Rechtsverbindlichkeit von Vereinbarungen

Den Abschluss des Mediationsverfahrens bildet die schriftliche Formulierung der gefundenen Lösung in einer Mediationsvereinbarung (Memorandum). In dieser werden die für die jeweiligen Themen gefundenen Lösungen festgehalten.

In Ausnahmefällen kann es sinnvoll sein, auch Einzelvereinbarungen verbindlich zu treffen. Es muss dann aber ganz klar sein, dass wirklich alle Beteiligen diese völlig unhabhängig vom Endergebnis wollen.

Zeitlich begrenzte Zwischenvereinbarungen empfehlen sich manchmal, um eine besprochene Regelung zunächst auszuprobieren oder um das Vermittlungsverfahren rechtlich abzusichern. So ist es manchmal notwendig zu vereinbaren, dass während der Mediation und für eine gewisse Zeit danach keine Verjährungsfristen ablaufen.

Es empfiehlt sich in der Regel, dass die Konfliktparteien die schriftliche Mediationsvereinbarung durch externe Berater ergänzend prüfen lassen.

Die Mediationsvereinbarung ist psychologisch und sozial verpflichtend und kann daher nur eine beschränkte Rechtsverbindlichkeit erlangen.

Um Rechtsverbindlichkeit zu erlangen, sollte die Mediationsvereinbarung nach Prüfung durch parteilich beratende Rechtsanwälte oder einen Notar in einen notariellen Vertrag oder eine privatrechtliche Vereinbarung umgesetzt werden.